Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und einbezogenen Fassung.

2. Geltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

3. Angebot und Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Geht uns aufgrund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung oder Regelung – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung bzw. durch Lieferung der Ware oder durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen und wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen.

4. Preise

Die von uns genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Der Vorbehalt der Preisänderung gilt auch zugunsten des Bestellers. Die Preisänderungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Übersteigt der geänderte Preis den vereinbarten Preis um 15 % ist der Besteller berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung kann nur innerhalb von einer Woche nach Kenntnis des geänderten Preises erfolgen.

5. Lieferzeiten und Liefertermine

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen und Liefertermine und die Verpflichtung zur Lieferung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der AFC Air Filtration & Containment GmbH durch Zulieferanten.

Lieferverzug und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die von der AFC Air Filtration & Containment GmbH nicht zu vertreten sind (hierzu gehören u. a. Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, Verkehrsstörungen), gleichgültig, ob diese Ereignisse bei der AFC Air Filtration & Containment GmbH oder deren Lieferanten eintreten, berechtigen die AFC Air Filtration & Containment GmbH dazu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.

Die Lieferfrist verlängert sich ebenso um die Zeit, bis der Kunde uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Dauert diese Zurückhaltung der Unterlagen länger als 3 Monate, kann die AFC Air Filtration & Containment GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt wurde.

Die AFC Air Filtration & Containment GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

6. Versand und Gefahrenübergabe

Unsere Leistungen verstehen sich ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und durch uns bestätigt wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der AFC Air Filtration & Containment GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen. Bei Zugriffen von Dritten (insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme) hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

8. Zahlungsbedingungen

Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung oder Regelung sind die Rechnungsbeträge fällig und zahlbar mit Warenlieferung.

9. Gewährleistung

Für Mängel der Lieferungen und Leistungen der AFC Air Filtration & Containment GmbH, die innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang auftreten, erfüllt AFC Air Filtration & Containment GmbH Ansprüche des Kunden mit folgender Maßgabe:

9.1 Grundsätzlich haftet AFC Air Filtration & Containment GmbH für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Gefahrübergang nicht entdeckt werden können, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Sofern Teile ersetzt werden, behält sich AFC Air Filtration & Containment GmbH das Recht, die Teile zu behalten.
Gewährleistungsansprüche setzen in jedem Fall voraus, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von AFC Air Filtration & Containment GmbH befolgt werden. Eine Haftung tritt ferner nicht ein, wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht von AFC Air Filtration & Containment GmbH abgesegnet wurden. Schadensersatzansprüche bestehen nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
Sofern AFC Air Filtration & Containment GmbH substantiiert darlegt, dass eine der genannten Umstände den Mangel herbeigeführt hat, trägt der Kunde die Kosten und die Beweislast dafür, dass die genannten Umstände nicht für den Mangel kausal waren.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung von AFC Air Filtration & Containment GmbH Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt. Ferner sind Gewährleistungsansprüche solange ausgeschlossen, sofern der Kunde mit Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist, die von ihm an AFC Air Filtration & Containment GmbH zu leisten sind. Dazu gehören auch Ansprüche aus anderen, zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnissen oder Verträgen. AFC Air Filtration & Containment GmbH tritt im Übrigen Ansprüche gegen Lieferanten für Erzeugnisse, die nicht von AFC Air Filtration & Containment GmbH hergestellt worden sind, an den Kunden ab.

9.2 Die für die Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von AFC Air Filtration & Containment GmbH übernommen. Das gilt jedoch nur insoweit, als der Vertragsgegenstand nach Gefahrübergang an dem Ort verbleibt, zu dem er von AFC Air Filtration & Containment GmbH geliefert worden ist, es sei denn, das Verbringen an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Für in das Ausland verbrachte Vertragsgegenstände gilt das jedoch nicht, insoweit gilt der Gewährleistungsfall am Ort des Grenzübertritts als entstanden.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

9.3 Haftet AFC Air Filtration & Containment GmbH nach Ziffer 10.1 für einen Mangel auf Nachbesserung oder, falls diese nicht möglich ist oder nach Wahl von AFC Air Filtration & Containment GmbH auf Ersatzlieferung, kann der Kunde, sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist, erneut Nachbesserung verlangen. AFC Air Filtration & Containment GmbH ist berechtigt, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl vorzunehmen.
Setzt der Kunde zur mangelfreien Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung eine angemessene Frist und ist der Mangel immer noch vorhanden oder wird eine erneute Nachbesserung/Ersatzlieferung von AFC Air Filtration & Containment GmbH nicht vorgenommen, beschränkt sich das Recht des Kunden auf Minderung, § 441 BGB. Ist die Beschränkung auf den Minderungsanspruch für den Kunden unzumutbar, stehen ihm die Rechte aus § 440 BGB zu. Im Falle des Schadensersatzes ist jedoch die Haftungshöhe begrenzt auf den Wert der Lieferung. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.4 Gewährleistungsansprüche, die auf Mängel beruhen, die gemäß Ziffer 10.1 rechtzeitig geltend gemacht wurden, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache, beginnend mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die Verjährung tritt auch ein, wenn die Rüge gem. Ziffer 10.1 erst kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erhoben wird.

9.5 von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchs- und Verschleißteile.
Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, die Mängel betreffen durch unsachgemäße Lagerung, ungeeignete Betriebs- und Einbauverhältnisse, unsachgemäße Fremdmontage oder mangelhafte Wartung oder andere, durch den Kunden gesetzte Ursachen entstanden sind.

9.6 Jegliche Schadensersatzansprüche mit Ausnahme solcher Ansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von AFC Air Filtration & Containment GmbH durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht. Nur insoweit steht AFC Air Filtration & Containment GmbH auch für Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ein.

9.7 Alle Ansprüche auf Gewährleistung gegen AFC Air Filtration & Containment GmbH sind nicht abtretbar.

10. Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Ettlingen.

11. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit AFC Air Filtration & Containment GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der AFC Air Filtration & Containment GmbH.

AFC Air Filtration & Containment GmbH
Siemensstrasse 30
D-76316 Malsch

Stand : 01.02.2010